Stand 27.05.2024
AGB Privatkoch & Events
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
KCK Fine Dining Experience, Einzelunternehmen
Inh. Kirsten Carl Kellner
Babenhäuser Straße 110
63322 Rödermark
I. Dienstleistung
Privatkoch & Events
II. Auftrag
-
KCK Fine Dining Experience (im Weiteren Auftragnehmer) wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags tätig.
-
Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet.
-
Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
-
Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.
III. Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich
oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen.
IV. Rahmen
-
Das Fine Dining Event sowie alle anderen Events sind auf eine vorab festgelegte Zeit oder Konsummenge beschränkt.
-
Mitgebrachte Kochutensilien, Küchengeräte, Geschirr, Bestecke etc., die zur Durchführung des Events benötigt werden, sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
-
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sich der Einsatzort vor Eintreffen des Auftragnehmers in einem hygienisch einwandfreien Zustand befindet.
V. Fahrtkosten, Reisekosten, Unterkunft
(falls nicht anders vereinbart)
-
Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
-
Für gefahrenen Kilometer mit dem KFZ werden € 0,40 veranschlagt.
-
Fallen Bus-, Taxi-, Zug- oder Flugstrecken an, so sind die Fahrtkosten zu 100% zu übernehmen.
VI. Zahlungsmodalitäten
-
Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeitswoche und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen 14 Tagen zu begleichen.
-
Die Begleichung des Rechnungsbetrags kann bar oder mittels Überweisung auf das angegebene Bankkonto (Sparkasse Dieburg, IBAN: DE46 5085 2651 0048 1779 19) erfolgen.
-
Abweichend von dieser Regelung hält sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor.
-
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als Versäumnis, ohne das es angemahnt oder in Verzug gesetzt werden muss.
-
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren von € 25,- und Säumniszinsen i.H.v. 1% / Monat ab Rechnungsdatum fällig.
VII. Stornierung, Stornierungskosten
-
Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual zum Kostenvoranschlag berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung: 5-4 Werktage vor Auftragserfüllung 30%; 3-2 Werktage vor Auftragserfüllung 70%; weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 90%.
-
Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs- bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer.
-
Pandemie-Klausel: Ist der Auftrag auf Grund von kurzfristig geänderten staatlichen Auflagen nicht durchführbar, ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung weniger als 48 Std. vor Auftragsbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, seine bereits getätigten Ausgaben und Fahrtkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
VIII. Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach
sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf.
IX. Anzeige von Beanstandungen
Beanstandungen und/oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw.
unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den
Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.
X. Haftung
-
Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang.
-
Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers.
XI. Neue AGB
-
Da ich meine AGBs den jeweiligen Unternehmenssituationen anpasse, weise ich in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
-
Sie können meine AGBs auf meiner Website einsehen und erhalten diese zusätzlich noch bei jedem Angebot und Auftragsbestätigung in schriftlicher, oder digitaler Form, als E-Mail Anhang.